Mathematik
Grundsätzliches
Die Unterrichtstaktung für das Fach Mathematik erfolgt in den Jahrgangsstufen 5 - 10 vierstündig plus einer SegeL-Stunde pro Woche.Der Kernlehrplan Gesamtschule - Sekundarstufe I NRW (2004) stellt die Grundlage für die Erarbeitung der jeweiligen Unterrichtsvorhaben.
Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
Die Fachkonferenz Mathematik verfolgt das gemeinsame Ziel, nach Möglichkeit den Mathematikunterricht mit Lernplänen zu gestalten. Die Fachkonferenz betont, dass nicht jeder Themenbereich und nicht jede Lerngruppe zu jedem Zeitpunkt für eine selbstständige Erarbeitung mit Lernaufgaben geeignet ist. Dennoch ist eine Einhaltung der zugeordneten Kompetenzverteilung basierend auf dem Kernlehrplan Gesamtschule - Sekundarstufe I NRW (2004) verpflichtend.Ein Lernplan...
Im Rahmen des Medienkonzepts der Europaschule Kamp-Lintfort verfolgt die Fachkonferenz Mathematik das Ziel Medien flächendeckend in die Lernplanarbeit einzubauen, sodass diese als alltägliches Lernwerkzeug zum lebensnahen Lernen beitragen.
Vor diesem Hintergrund sollen die Potentiale der neuen Medien ausgeschöpft werden. Für ein ganzheitliches Lernen sollen die Kompetenzbereiche Bedienen und Anwenden, Informieren und Recherchieren, Kommunizieren und Kooperieren, Produzieren und Präsentieren sowie Analysieren und Reflektieren in einem ausgewogenen Verhältnis in den fachdidaktischen und fachmethodischen Inhalten angesprochen werden.
Dies bezüglich ist die sinnvolle Nutzung von Programmen, Apps und digitalen Lexika sowie der Internetrecherche ein wichtiger Baustein der Lernplanarbeit. Insbesondere im WP-Bereich können QR-Codes zu interaktiven Übungen führen. In Regelblätter können Links zu verschiedenen Erklärvideos zu einem tiefergehenden Verständnis beitragen.
Die Heranführung an die Mediennutzung im Mathematikunterricht soll aufbauend auf die erworbenen Kompetenzen in den Jahrgängen 5-7 der MeER-Stunden erfolgen.
Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung
HINWEIS:
Die Fachkonferenz trifft Vereinbarungen zu Bewertungskriterien und deren Gewichtung. Ziele dabei sind, innerhalb der gegebenen Freiräume sowohl eine Transparenz von Bewertungen als auch eine Vergleichbarkeit von Leistungen zu gewährleisten.
Grundlagen der Vereinbarungen sind § 48 SchulG, § 6 APO-S I sowie Angaben des Kernlehrplans Gesamtschule NRW Mathematik in Kap. 5, Leistungsbewertung
GrundlagenDie Fachkonferenz trifft Vereinbarungen zu Bewertungskriterien und deren Gewichtung. Ziele dabei sind, innerhalb der gegebenen Freiräume sowohl eine Transparenz von Bewertungen als auch eine Vergleichbarkeit von Leistungen zu gewährleisten.
Grundlagen der Vereinbarungen sind § 48 SchulG, § 6 APO-S I sowie Angaben des Kernlehrplans Gesamtschule NRW Mathematik in Kap. 5, Leistungsbewertung
Leistungsbewertung bezieht sich auf Kompetenzen, wie sie im Kernlehrplan für das Fach Mathematik angegeben werden, und auf Inhalte, die im Unterricht vermittelt werden. Alle im Kernlehrplan ausgewiesenen Bereiche der prozessbezogenen Kompetenzen (Argumentieren / Kommunizieren, Problemlösen, Modellieren, Werkzeuge) und der inhaltsbezogenen Kompetenzen (Arithmetik / Algebra, Funktionen, Geometrie und Stochastik) sollen bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt werden.
Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese in der Versetzungskonferenz auf der Grundlage der Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Dabei ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr zu berücksichtigen, sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt. Insofern muss bei der Bildung der Endnote das gesamte Schuljahr Berücksichtigung finden. Entscheidend ist jedoch der Begriff "Gesamtentwicklung", der eine bloße Zusammensetzung der Note durch Bildung des arithmetischen Mittels aus zwei Halbjahresnoten ausschließt und der Lehrkraft pädagogisch zu nutzende Entscheidungsspielräume eröffnet.1
Die Bewertungskriterien für eine Leistung müssen den Schüler*innen transparent und klar sein. Leistungsbewertung bezieht sich stets auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Dabei dienen die fachbezogenen Kompetenzen, die sich aus den inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen zusammensetzen, als Grundlage, an denen sich die Leistungsmessung orientiert.
Leistungsbewertung bezieht sich grundsätzlich auf die Erreichung der im Kernlehrplan und im schulinternen Lehrplan festgelegten Kompetenzen (kriterienorientierte Bezugsnorm). Leistungsbewertung bezieht sich im gewissen Rahmen auch auf in einer Klasse erbrachte Leistungen der Lernenden (soziale Bezugsnorm). Die Tatsache, dass erfolgreiches Lernen kumulativ ist, wird im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt (individuelle Bezugsnorm). Innerhalb der SegeL-Stunden erfolgt keine Leistungsbewertung, da diese Lernzeiten sind. Die Gesamtnote wird aus den Bereichen "Sonstige Mitarbeit" und "Schriftliche Arbeiten" gebildet, wobei beide Bereiche in etwa gleichgewichtet werden sollen. Individuelle pädagogische Entscheidungen der Lehrkraft sollen berücksichtigt werden können.
Schriftliche Arbeiten
Klassenarbeiten dienen der Überprüfung der Lernergebnisse nach einem Lernplan bzw. nach einem Unterrichtsvorhaben. Sie geben darüber Aufschluss, inwieweit die Schüler*innen in der Lage sind, die Aufgaben mit den im Unterricht erworbenen Kompetenzen zu lösen. Klassenarbeiten sind deshalb grundsätzlich in den Unterrichtszusammenhang zu integrieren. Rückschlüsse aus den Klassenarbeitsergebnissen werden dabei auch als Grundlage für die weitere Unterrichtsplanung sowie als Diagnoseinstrument für die individuelle Förderung genutzt.
Hinsichtlich der Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten hat die Fachkonferenz folgende Festlegungen getroffen:
Das Bewertungsschema in allen Jahrgangsstufen ist:
ab 90 % = sehr gut +
ab 75 % = gut
ab 60 % = befriedigend
ab 45 % = ausreichend
ab 20 % = mangelhaft
ab 0 % = ungenügend
Für jede Klassenarbeit ist eine kompetenzorientierte Auswertung anhand eines Rasters zu erstellen, welches den Anteil der jeweiligen Niveaustufen sichtbar macht.
Die Punkteverteilung im Bewertungsschema ist innerhalb der vorgegebenen Gesamtpunktzahl vorzunehmen, sodass der Anteil der Ordnungspunkte bzw. Darstellungs- und Maßeinheitspunkte mindestens 8% und maximal 12% der Gesamtleistung ausmacht.
Angelehnt an das Bewertungsschema der Zentralen Prüfungen und sukzessiv aufbauend sollen erworbene Kompetenzen im Bereich der Darstellung im oben genannten Rahmen bewertet werden.
In den Jahrgangsstufen 5-8 ist der Umgang mit Maßeinheiten jedoch noch integriert in die einzelnen Teilleistungen. In den Jahrgangsstufen 9-10 finden sie sich im Bereich „Umgang mit Maßeinheiten“ wieder.
Umgang mit Maßeinheiten: Ergebnisse werden in angemessenen Maßeinheiten angegeben
Darstellungsleistung: nachvollziehbare, formal angemessene Lösungswege, Sauberkeit und Genauigkeit von Zeichnungen
Bepunktung der Ordnungspunkte bzw. Darstellungs- und Maßeinheitspunkte
Hinsichtlich der Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten hat die Fachkonferenz folgende Festlegungen getroffen:
Jahrgang | Anzahl | Dauer in Minuten |
5 | 6 | 45 |
6 | 6 | 45 |
7 | 6 | 45 |
8 | 5 | 75 |
9 | 5 | 90 |
10 | 4 + ZP10 | 90 |
ab 75 % = gut
ab 60 % = befriedigend
ab 45 % = ausreichend
ab 20 % = mangelhaft
ab 0 % = ungenügend
Für jede Klassenarbeit ist eine kompetenzorientierte Auswertung anhand eines Rasters zu erstellen, welches den Anteil der jeweiligen Niveaustufen sichtbar macht.
Niveau | Beschreibung | Jg. 5-8 | HSA (9/10) | MSA (9/10) |
* | Reproduktion | 50 % | 50 % | 35 % |
** | Reproduktion/vernetzende Anteile | 40 % | 40 % | 50 % |
*** | Transfer | 10 % | 10 % | 15 % |
Die Punkteverteilung im Bewertungsschema ist innerhalb der vorgegebenen Gesamtpunktzahl vorzunehmen, sodass der Anteil der Ordnungspunkte bzw. Darstellungs- und Maßeinheitspunkte mindestens 8% und maximal 12% der Gesamtleistung ausmacht.
Klassenarbeiten 5-8: 40 - 60 Punkte
Klassenarbeiten HSA 9/10: 50 - 70 Punkte
Klassenarbeiten MSA 9/10: 75 - 100 Punkte
Klassenarbeiten HSA 9/10: 50 - 70 Punkte
Klassenarbeiten MSA 9/10: 75 - 100 Punkte
Angelehnt an das Bewertungsschema der Zentralen Prüfungen und sukzessiv aufbauend sollen erworbene Kompetenzen im Bereich der Darstellung im oben genannten Rahmen bewertet werden.
In den Jahrgangsstufen 5-8 ist der Umgang mit Maßeinheiten jedoch noch integriert in die einzelnen Teilleistungen. In den Jahrgangsstufen 9-10 finden sie sich im Bereich „Umgang mit Maßeinheiten“ wieder.
Umgang mit Maßeinheiten: Ergebnisse werden in angemessenen Maßeinheiten angegeben
Darstellungsleistung: nachvollziehbare, formal angemessene Lösungswege, Sauberkeit und Genauigkeit von Zeichnungen
Bepunktung der Ordnungspunkte bzw. Darstellungs- und Maßeinheitspunkte
Jahrgang 5 - 8
max. 1 Punkte - äußere Form
max. 1 Punkte - sauberes Schriftbild
max. 3 Punkte - mathematische Darstellungsleistung
0 nie, 1 selten, 2 oft, 3 immer
maximale Punkte: 5 Punkte
HSA (G-Kurs)
maximale Punkte: 6 Punkte
MSA (E-Kurs)
maximale Punkte: 9 Punkte
Die gestellten Aufgaben werden entsprechend ihrer Anforderungen und ihres Schwierigkeitsgrads bepunktet. Bei der Punktevergabe gilt: max. 1 Punkte - äußere Form
max. 1 Punkte - sauberes Schriftbild
max. 3 Punkte - mathematische Darstellungsleistung
0 nie, 1 selten, 2 oft, 3 immer
maximale Punkte: 5 Punkte
HSA (G-Kurs)
Umgang mit Maßeinheiten | Darstellungsleistung |
nie/fast nie - 0 Punkte | nie/fast nie - 0 Punkte |
teilweise - 1 Punkt | teilweise - 2 Punkte |
fast immer/immer - 2 Punkte | fast immer/immer - 4 Punkte |
MSA (E-Kurs)
Umgang mit Maßeinheiten | Darstellungsleistung |
nie - 0 Punkte | nie - 0 Punkte |
selten - 1 Punkt | selten - 2 Punkte |
oft - 2 Punkte | oft - 4 Punkte |
immer - 3 Punkte | immer - 6 Punkte |
Sonstige Leistungen
Der Lehrer/ die Lehrerin macht sich fortlaufend ein Bild über die sonstige Mitarbeit. In die Bewertung der sonstigen Leistung fließen folgende Aspekte ein, die den Schüler*innen transparent gemacht werden sollen:
In Übereinstimmung mit dem Runderlass des MSB vom 05.05.2015, Absatz 4.2 und 4.5 werden in der Regel keine schriftlichen Aufgaben aufgegeben, die zu Hause erledigt werden müssen. An die Stelle von Hausaufgaben treten in der Sekundarstufe I an Ganztagschulen (§ 9 Absätze 1 und 3 SchulG) die SegeL-Stunden (i.A. Lernzeiten). Im pädagogischen Ermessen kann die Lehrkraft die Abgabe von Unterrichtsmaterialien, die innerhalb des Fachunterrichts und der Lernzeiten erledigt werden sollten, einfordern.
Hausaufgaben
Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher und/oder schriftlicher Form.