Englisch

Grundsätzliches

Die Unterrichtstaktung für das Fach Englisch erfolgt in den Jahrgangsstufen 5 - 10 vierstündig plus einer SegeL-Stunde pro Woche. Der Kernlehrplan Gesamtschule - Sekundarstufe I NRW (2004) stellt die Grundlage für die Erarbeitung der jeweiligen Unterrichtsvorhaben.

„Die politische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Europas im Kontext internationaler Kooperationen und globalen Wettbewerbs stellt erweiterte Anforderungen an den Fremdsprachenunterricht und damit auch an den Englischunterricht der Sekundarstufe 1. Die besondere Stellung des Englischen als Weltverkehrssprache und die damit verbundenen gesellschaftlichen Erwartungen machen es notwendig, dass sich der Englischunterricht beim Aufbau kommunikativer Kompetenzen und interkultureller Handlungsfähigkeit auf konkrete Anwendungsbezüge konzentriert.“ 1


Durch den kompetenzorientierten Englischunterricht an der Europaschule Kamp-Lintfort sollen die Fähigkeiten der Schüler*innen in den Bereichen Sprechen und Zuhören, Schreiben, Lesen – Umgang mit Texten und Medien sowie Reflexion über Sprache auf interkultureller Ebene aufgebaut und erweitert werden. Diese Fähigkeiten bilden die Basis für alle Unterrichtsfächer und für vielfältige Kommunikationssituationen innerhalb und außerhalb der Schule (Authentizität). Die Kompetenzen werden dabei im Englischunterricht nicht isoliert erworben, sondern innerhalb der Lernpläne in jeweils unterschiedlicher Gewichtung miteinander verknüpft.

Bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Englischunterrichtes folgt die Europaschule Kamp-Lintfort einem Unterricht, der inhaltlich und methodisch geprägt ist von Unterrichtsformen, die von lehrerbezogener Wissensvermittlung und kooperativen Lernformen bis hin zur selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung neuer Inhalte reicht. Dabei werden, in der funktional einsprachigen Unterrichtsgestaltung, besonders Schüler*innenorientierung, Kommunikationsorientierung, Inhaltsorientierung, Interkulturalität und Authentizität berücksichtigt.

Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

Im Fach Englisch wird überwiegend mit Lernplänen gearbeitet, die von den Englischlehrkräften erstellt werden. Die Fachkonferenz betont, dass nicht jeder Themenbereich und nicht jede Lerngruppe zu jedem Zeitpunkt für eine selbstständige Erarbeitung mit Lernaufgaben geeignet ist. In diesem Fall werden die Lernpläne entsprechend angepasst. Begleitend wird immer mit dem Lehrwerk „English Lighthouse“ aus dem Verlag Cornelsen gearbeitet. Das Lehrwerk und das dazugehörige Workbook bieten vielfache Angebote der Differenzierung, die die unterschiedlichen Leistungsniveaus und Lerngeschwindigkeiten der Schüler*innen berücksichtigen. Zudem gibt es Materialien für Lernende mit erhöhtem Förderbedarf im inklusiven Unterricht sowie für Lernende mit erhöhtem Sprachförderbedarf.

Aufbau eines Lernplans:
Ein Lernplan...
  • ermöglicht selbstgesteuertes Lernen, deckt die Kompetenzen aus dem Kernlehrplan der Gesamtschule NRW ab, differenziert und
    individualisiert, öffnet Chancen für Sprachbildung im Englischunterricht, arbeitet kooperativ und kompetenzorientiert.
  • ist unterteilt in Lernschritte, die aufeinander aufbauen können (z. B. Lernstraße).
  • beinhaltet einen Start (meistens Einführung ins Thema, Aktivieren von Vorwissen, Kennenlernen des Lernplans) und ein Ziel (z.B. Klassenarbeit, Präsentation).
  • enthält Lernaufgaben, die über verschiedene Hilfen differenzieren und nach Möglichkeit Kommunikationsanlässe schaffen, stärken die Anwendungsorientierung und den Lebensweltbezugs, stärken die mündliche Kommunikationsfähigkeit und die Erweiterung von landeskundlichen Kenntnissen zu interkulturellen Handlungskompetenz.
  • enthält Übungsaufgaben, die den drei Niveaustufen (Easy, Medium, Difficult) zugeordnet werden können. Diese wurden in der Fachkonferenz festgelegt und mit entsprechenden Materialien konkretisiert. Diese werden mit Aufgabentypen formuliert, die die kommunikativen Kompetenzen mit den interkulturellen Kompetenzen, die Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachlicher Korrektheit sowie den methodischen Kompetenzen verbinden (KLP). Darüber hinaus wird in einigen Lernplänen durch „Switch“ oder „Vocabulary“ ein Angebot (nicht nur) für Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen gemacht und im Difficult-Bereich befinden sich Aufgaben, die einen gymnasialen Standard bieten. Um innere Differenzierung zu gewährleisten verwendet die Fachschaft Englisch ein in sich differenziertes Lehrwerk auf drei Niveaustufen. Darüber hinaus stehen weitere Zusatzmaterialien zur Verfügung.
  • beinhaltet pro Lernschritt eine Lernaufgabe als Pflichtaufgabe (Duty), die im Plenum bearbeitet werden kann.
  • ermöglicht den Schüler*innen, nach der Pflichtaufgabe zu entscheiden, ob eine weitere vertiefende Übungsaufaufgabe (Choice) zu der vorangegangenen Lernaufgabe bearbeitet oder direkt an den Übungsaufgaben gearbeitet wird.
  • beinhaltet eine Übersicht über die Unterrichtsreihe (Lernstraße), aus der auch die Klassenarbeit ersichtlich ist.


  • Im Englischunterricht werden die Schüler*innen durch die überwiegende Arbeit mit den differenziert ausgelegten Lernplänen somit in ihrem selbstgesteuerten Lernen unterstützt und an entsprechenden Stellen entweder gefordert oder gefördert. Die regelmäßige Reflexion des eigenen Lernens ist daher ein weiterer wichtiger Bereich der individuellen Förderung im Fach Englisch.

    Im SegeL-Unterricht haben die Schüler*innen die Möglichkeit, gezielt an bestimmten Aufgaben der Lernpläne weiterzuarbeiten und ihr eigenes Lernen dort zu planen und zu reflektieren. Die individuelle Förderung wird so des Weiteren auch durch mehr Lernzeit im Fach Englisch in allen Jahrgängen unterstützt.

    Neue Medien dienen im Englischunterricht der Veranschaulichung und Informationsbeschaffung. Sie helfen dabei, unterschiedliche Lerntypen anzusprechen und unterstützen ein selbstorganisiertes Lernen. So wird z.B. durch die Arbeit mit CD-Playern, „Easi Speak“-Mikrofonen und Beamern ein wichtiger Beitrag zur Medienerziehung sowie der bewussten Anwendung geleistet.

    Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung


    Die Rückmeldung zur Leistungsbewertung ist der Fachgruppe Englisch ein wichtiges Anliegen. Voraussetzung dafür ist eine Kriterien- und Zieltransparenz (Lernstraße, Bewertungsraster), die für schriftliche und mündliche Leistungssituationen gegeben sein muss. Diese dient dazu, dass die Schüler*innen lernen, ihre Leistungen realistisch einzuschätzen, Übungsbedarfe zu erkennen und den eigenen Lernprozess mit zu planen.

    In den Lernentwicklungsgesprächen reflektieren die Kinder ihre Lernentwicklung bezogen auf ein Quartal mit Blick auf alle Fächer und setzen sich Ziele zum Weiterlernen.

    Allgemeine Grundsätze

  • Als Grundlage der „Kriterien zur Leistungsbewertung“ dient §48 SchulG, §6 APO SI und der Kernlehrplan Englisch für Gesamtschulen (SI) in NRW.
  • Bewertung der Bereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“ im Fach Englisch: jeweils 50%
  • Im Sinne der Orientierung an Standards sind grundsätzlich die im Lehrplan ausgewiesenen Bereiche: „Writing“, „Reading“, „Listening“, „Speaking“ sowie „Mediation“ bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen.
  • Die Leistungsbewertung im Fach Englisch umfasst die Bewertungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“. Gelegentliche kurze schriftliche Übungen sind den „Sonstigen Leistungen“ zuzurechnen (Vokabelüberprüfung).
  • Bei der Erteilung der Zeugnisnote werden im Jahrgang 8 die Ergebnisse der zentralen Lernstandserhebung angemessen berücksichtigt.
  • Eine Lese-Rechtschreibschwäche muss den unterrichtenden Lehrern bekannt sein, damit dies bei der Notengebung berücksichtigt werden kann.


  • Leistungsbewertung im Bereich „Schriftliche Arbeiten“
  • Für die „schriftlichen Arbeiten gelten die im Kernlehrplan Englisch aufgeführten schriftlichen Aufgabentypen. Die Schüler*innen müssen mit den Aufgabentypen vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben. Nur in begründeten Ausnahmefällen soll sich mehr als eine Klassenarbeit innerhalb eines Schuljahres auf ein und denselben Aufgabentyp beziehen (Listening/Reading, Words, Language, Writing, Mediation).
  • Pro Jahrgangsstufe werden Themen/Lernpläne ausgewiesen, zu denen jeweils eine Klassenarbeit geschrieben wird. Ein weiterer Leistungsnachweis kann in einer anderen Form erbracht werden (z.B. Lesetagebuch, Lyrikmappe, Einsammeln eines Lernplans).
  • Anzahl und Dauer der schriftlichen Leistungsnachweise nach APO SI:
  • Jahrgang Anzahl Dauer in Minuten
    5 6 45
    6 6 45
    7 6 45-90
    8 5 45-90
    9 4-5 90-135
    10 4-5 90-135
  • Die zu fordernden Leistungen erfordern immer eine Verstehensleistung und eine Darstellungsleistung. Sie beziehen sich in der Regel auf mehrere Bereiche des Faches.
  • Bewertungsskala:
  • 100 – 90 % = sehr gut +
    89 – 75 % = gut
    74 – 60 % = befriedigend
    59 – 45 % = ausreichend
    44 – 18 % = mangelhaft
    19 – 0 % = ungenügend

  • Kriterien für die Bewertung von Klassenarbeiten:

  • Richtigkeit der Ergebnisse
  • inhaltliche Qualität
  • angemessene Form der Darstellung (Beachtung der angemessenen Stilebene, korrekte Orthographie und Grammatik)
  • kommunikativer Bezug (Adressatenbezug, Situationsbezug)
  • äußere Form und Schriftbild.


  • Kriterien für die Bewertung umfangreicherer Schreibprodukte (z.B. Lesetagebücher, Lernplan, Lyrikmappe)
  • sachliche Richtigkeit
  • umfassende Berücksichtigung thematischer Schwerpunkte
  • Darstellungsleistung
  • eigener Ideenreichtum / Originalität
  • Vollständigkeit
  • äußere Form und Schriftbild
  • Einhaltung von Fristen


  • Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung) führen zu einer Absenkung der Note im Umfang einer Notenstufe. Ein hohes Maß an sprachlicher Richtigkeit wird ebenfalls berücksichtigt.
  • Klassenarbeiten für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen erstellt der zuständige Sonderpädagoge in Zusammenarbeit mit der Fachlehrkraft. Ggf. kann die Klassenarbeit der Regelschüler*innen mit entsprechenden Hilfestellungen versehen werden oder die reguläre Arbeit mit einem individuellen Bewertungsschema versehen werden.
  • Über ihre unmittelbare Funktion als Leistungsbewertung hinaus sollen Klassenarbeiten in der SEK I zunehmend auf Formate vorbereiten, die im schriftlichen Teil der Zentralen Prüfungen gefordert werden.


  • Leistungsbewertung im Bereich „Sonstige Leistungen“
  • Zu den „Sonstigen Leistungen“ zählen: mündliche Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Heft- und Mappenführung, Lernplanarbeit, schriftliche Lernzielkontrollen und zusätzliche Leistungen, z.B. Referate, szenische Darstellungen, ggf. praktische Arbeiten, Medienprodukte.
  • Mündliche Mitarbeit – Mögliche Kriterien:
    Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Formulierungsvorschläge, Diskussionsbeiträge, Präsentation von Ergebnissen, eigene Fragen, die das Verständnis sichern oder den Unterricht weiterbringen, Fähigkeit zu Transferleistungen, Einhalten von Gesprächsregeln, adressatengerechtes und aufgabenbezogenes Sprechen
  • Lernplanarbeit – Mögliche Kriterien:
    Baufgabenorientierte Aktivität während verschiedener Sozialformen, Anstrengungsbereitschaft, Sachorientierung, Qualität der Beiträge, Teamfähigkeit, Fähigkeit zum selbstgesteuerten Lernen
  • Heft- und Mappenführung – Mögliche Kriterien:
    Vollständigkeit, sachliche Richtigkeit, Inhaltsverzeichnis, Papier in der richtigen Reihenfolge, gut lesbares Schriftbild, sinnvolle formale Gestaltung (Datum, Überschriften, Absätze)
  • Schriftliche Lernzielkontrollen – siehe Kriterien für „Schriftliche Leistungen“
    - dienen dazu, den Lernstand einer Gruppe festzustellen und dem Schüler/der Schülerin Hinweise über seinen/ihren Lernstand zu geben
    - sollten in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern
    - sind spätestens in der vorhergehenden Unterrichtsstunde anzukündigen und werden nur an einem Tag geschrieben, an dem keine Klassenarbeit geschrieben wird
  • Präsentationen – Mögliche Kriterien:
    Themenbezogene Gliederung und logische Strukturierung, Adressatenbezug, Ansprechende Darstellung im freien Vortrag (Körperhaltung, Blickkontakt, Aussprache), Sprachvermögen (Vokabeln, Ausdruck, Intonation), mediale Gestaltung (Moderationskarten, Tafelanschrieb, Folien…)
  • 1 Kernlehrplan Englisch für die Gesamtschule- Sekundarstufe 1 in Nordrhein-Westfalen S. 11
    2 Vgl. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule
    in Nordrhein-Westfalen. Deutsch, Frechen 1999, S. 43.