Deutsch

Grundsätzliches

Die Unterrichtstaktung für das Fach Deutsch erfolgt in den Jahrgangsstufen 5 - 10 vierstündig plus einer SegeL-Stunde pro Woche. Der Kernlehrplan Gesamtschule - Sekundarstufe I NRW (2004) stellt die Grundlage für die Erarbeitung der jeweiligen Unterrichtsvorhaben.

In allen Bereichen des Lebens ist die grundlegende Beherrschung der deutschen Sprache von großer Bedeutung. Am Ende der Sekundarstufe I sollen die Schüler*innen in der Lage sein, sich mündlich und schriftlich differenziert und bewusst auszudrücken. Dies bedeutet, dass sie fähig sein sollen, sach-, situations- und adressatengerecht zu sprechen und zu schreiben und die Wirkung ihrer Sprache richtig einzuschätzen. Sie sollen über grundlegende Schreibformen (auch kreative) verfügen und deren Funktion erkennen. Eine grundlegende Lesekompetenz ist zur Bewältigung der Anforderungen von Alltag, Gesellschaft, Schule und Beruf ebenfalls erforderlich. Daher zählt es zu den Aufgaben des Deutschunterrichts, den Schülerinnen und Schülern Zugang zu Sach- und Gebrauchstexten, zu Medien und Literatur zu eröffnen. 1

Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

Im Fach Deutsch wird überwiegend mit Lernplänen gearbeitet, die von den Deutschlehrkräften erstellt, evaluiert und überarbeitet werden. Die Fachkonferenz betont, dass nicht jeder Themenbereich und nicht jede Lerngruppe zu jedem Zeitpunkt für eine selbstständige Erarbeitung mit Lernaufgaben geeignet ist. In diesem Fall werden die Lernpläne entsprechend angepasst. In die Lernpläne integriert ist das Lehrwerk „Deutschbuch – Differenzierende Ausgabe. Sprach- und Lesebuch für NRW“ aus dem Verlag Cornelsen. Das dazugehörige Arbeitsheft schaffen sich die Schüler*innen im Rahmen des Eigenanteils selbst an. Lehrwerk und Arbeitsheft bieten vielfache Angebote der Differenzierung, die die unterschiedlichen Leistungsniveaus und Lerngeschwindigkeiten der Schüler*innen berücksichtigen. Zudem gibt es Materialien für Lernende mit erhöhtem Förderbedarf im inklusiven Unterricht sowie für Lernende mit erhöhtem Sprachförderbedarf.

Grundlagen zur Lernplanarbeit im Fach Deutsch Bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Deutschunterrichts folgt die Europaschule Kamp-Lintfort einem Unterricht, der inhaltlich und methodisch geprägt ist von Unterrichtsformen, die von lehrerbezogener Wissensvermittlung und kooperativen Lernformen bis hin zur selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung neuer Inhalte reicht. Die Fachkonferenz Deutsch verfolgt das Ziel, den Unterricht überwiegend mit differenziert ausgelegten Lernplänen zu gestalten, um die Schüler*innen in ihrem selbstgesteuerten Lernen zu unterstützen und an entsprechenden Stellen entweder zu fördern oder zu fordern.

Ein Lernplan im Fach Deutsch...
  • deckt die geforderten mündlichen und schriftlichen Aufgabentypen, Arbeitsschwerpunkte, Inhalte und Kompetenzen des KLP Deutsch NRW für die Gesamtschule ab.
  • ermöglicht selbstgesteuertes Lernen, den progressiven Aufbau von Kompetenzen und die Reflexion des eigenen Lernens.
  • integriert an passenden Stellen kooperative und fachspezifische Methoden sowie den „Textknacker“.
  • beinhaltet die geforderten Inhalte in den Bereichen Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung.
  • differenziert und individualisiert durch Aufgaben auf den im Kernlehrplan beschriebenen unterschiedlichen Niveaustufen (Mindest-, Regel- und Exzellenzniveau) sowie durch den Austausch mit anderen, Tippkarten, Regelblätter, Checklisten, Textbausteine, Hilfen durch Lehrkräfte etc.
  • bietet gymnasiale Standards an.
  • nutzt verschiedene Medien.
  • beinhaltet europarelevante Themen.
  • arbeitet sprachsensibel.
  • beinhaltet an geeigneter Stelle Lernaufgaben nach Thürmann.
  • integriert an passenden Stellen das Lehrwerk „Deutschbuch. Differenzierende Ausgabe. NRW“ des Cornelsen Verlags und das dazugehörige Arbeitsheft sowie weitere zusätzliche Materialien.
  • beginnt immer mit einem Start (Einführung in das Thema, Kennenlernen des Lernplan).
  • besteht aus Lernschritten, die das Thema der einzelnen Unterrichtseinheiten bezeichnen:
  • Jeder Lernschritt beginnt mit einer Ampel. Diese bezeichnet das Mindestniveau und ist immer ein Lernschritt mit Plenumsphase. Sie kann den Prinzipien einer Lernaufgabe folgen oder mit dem klassischen Dreischritt Einleitung, Erarbeitung und Sicherung gestaltet werden.
  • Nach der Ampel erfolgt immer ein Check, in dem überprüft wird, ob das Grundlagenwissen erlangt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, erhalten die Schüler*innen Zusatzmaterialien zur Übung, damit das Mindestniveau sichergestellt wird. Wurden die Grundlagen erreicht, arbeiten die Schüler*innen in den Häusern A oder B weiter.
  • Ein Haus ist immer ein Lernschritt ohne Plenumsphase. Hier kann nur der Austausch mit einem/r Partner/in erfolgen. Innerhalb der Häuser wird individuell gefördert oder gefordert. Es wird hierbei nach zwei Niveaustufen unterschieden. Haus A beinhaltet das Arbeiten auf dem Regelniveau, Haus B arbeitet auf dem Exzellenzniveau.
  • endet immer mit einem Ziel (Klassenarbeit, Abgabe eines Produkts, z.B. Bewerbungsmappe, Lesetagebuch).
  • differenziert für die Grund- und Erweiterungskurse in den Jahrgängen 9 und 10 in unterschiedliche Lernpläne, die dasselbe Thema behandeln und die gleichen Aufgaben enthalten können, dabei aber die im Kernlehrplan geforderte Differenzierung der Anforderungen berücksichtigen und sich dabei an den ausgewiesenen Kriterien orientieren 2:
  • Breite und Komplexität des Lernangebots
  • Grad des vertiefenden Arbeitens
  • Grad des selbstständigen Arbeitens
  • Grad der Beherrschung von Arbeitstechniken und fachlichen Methoden
  • Differenziertheit der Fachkenntnisse
  • Grad der Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

  • Im SegeL-Unterricht haben die Schüler*innen die Möglichkeit, gezielt an bestimmten Aufgaben der Lernpläne weiterzuarbeiten und ihr eigenes Lernen dort zu planen und zu reflektieren. Die individuelle Förderung wird des Weiteren auch durch mehr Lernzeit im Fach Deutsch in allen Jahrgängen unterstützt.

    Neue Medien dienen im Deutschunterricht der Veranschaulichung und Informationsbeschaffung. Sie helfen dabei, unterschiedliche Lerntypen anzusprechen und unterstützen ein selbstorganisiertes Lernen. So wird z.B. durch die Arbeit mit Computern und die Durchführung von Unterrichtseinheiten zu den Themen „Werbung“ und „Kommunikation in den Medien“ ein wichtiger Beitrag zur Medienerziehung sowie der bewussten Anwendung und kritischen Medienreflexion geleistet.

    Im Rahmen der Förderung der Lese- und Schreibkompetenz gibt es im Jahrgang 5 eine einstündige Lese-Schreibzeit pro Woche. Die Kinder haben darüber hinaus im Rahmen des offenen Angebots die Möglichkeit, in der Schulbücherei Bücher zu lesen und auszuleihen. Zudem finden für die einzelnen Jahrgänge verschiedene Kooperationen mit der Mediathek Kamp-Lintfort statt, z.B. Büchereirallyes, Autorenlesungen sowie die Ausleihe von Bücherkisten in Verbindung mit dem Antolin-Programm. Die Europaschule beteiligt sich am Mediacampus-Projekt der NRZ, um die Medien- und Lesekompetenz der Schüler*innen zu fördern. Außerdem nehmen die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 6 jedes Jahr am Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels teil. Dabei werden fachliche und überfachliche Kompetenzen auf vielfältige Weise gefördert. Das Textverständnis, das eigenständige Arbeiten sowie die Lese- und Medienkompetenz werden durch die selbstständige Buchauswahl und intensive Vorbereitung erweitert. Zudem fördert das Sprechen vor Publikum das Selbstbewusstsein und die Kommunikationsfähigkeit aller Teilnehmer.

    Im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation stehen auch die Lehrkräfte der Europaschule Kamp-Lintfort vor der Herausforderung, Schüler*innen verschiedenen Alters, die aus unterschiedlichen Herkunftsländern mit unterschiedlichen Schulsystemen kommen, verschiedene Muttersprachen besitzen und ohne oder mit wenig Deutschkenntnissen an die Schule kommen, die deutsche Sprache beizubringen, so dass sie in der Lage sind, am Schulsystem und der deutschen Gesellschaft teilnehmen zu können.

    Kinder mit Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache werden an der Europaschule teilintegrativ unterrichtet.

    Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung


    Die Rückmeldung zur Leistungsbewertung ist der Fachgruppe Deutsch ein wichtiges Anliegen. Voraussetzung dafür ist eine Kriterien- und Zieltransparenz, die für schriftliche und mündliche Leistungssituationen gegeben sein muss.

    In den Lernentwicklungsgesprächen reflektieren die Kinder ihre Lernentwicklung bezogen auf ein Quartal mit Blick auf alle Fächer und setzen sich Ziele zum Weiterlernen.

    Allgemeine Grundsätze

    Auf der Grundlage von §48 SchulG, §6 APO-SI sowie Kapitel 5 des Kernlehrplans Deutsch Gesamtschule hat die Fachkonferenz Deutsch die nachfolgenden Punkte zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung verbindlich beschlossen:
  • Bewertung der Bereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“ im Fach Deutsch: jeweils 50% (KLP, S. 48)
  • Im Sinne der Orientierung an Standards sind grundsätzlich die im Lehrplan ausgewiesenen Bereiche: „Sprechen und Zuhören“, „Schreiben“, „Lesen – Umgang mit Texten und Medien“ sowie „Reflexion über Sprache“ bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen.
  • Die Leistungsbewertung im Fach Deutsch umfasst die Bewertungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“. Gelegentliche kurze schriftliche Übungen sind den „Sonstigen Leistungen“ zuzurechnen.
  • Bei der Erteilung der Zeugnisnote werden im Jahrgang 8 die Ergebnisse der zentralen Lernstandserhebung angemessen berücksichtigt.
  • Eine Lese-Rechtschreibschwäche muss den unterrichtenden Lehrern bekannt sein, damit dies bei der Notengebung berücksichtigt werden kann.


  • Leistungsbewertung im Bereich „Schriftliche Arbeiten“
  • Für die „schriftlichen Arbeiten gelten die im Kernlehrplan Deutsch aufgeführten schriftlichen Aufgabentypen. Die Schüler*innen müssen mit den Aufgabentypen vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben.
  • Pro Jahrgangsstufe werden Themen/Lernpläne sausgewiesen, zu denen jeweils eine Klassenarbeitgeschrieben wird. Ein weiterer Leistungsnachweis kann in einer anderen Form erbracht werden (z.B. Lesetagebuch, Lyrikmappe, Einsammeln eines Lernplans).
  • Anzahl und Dauer der schriftlichen Leistungsnachweise nach APO SI:
  • Jahrgang Anzahl Dauer in Minuten
    5 6 45
    6 6 45
    7 6 45-90
    8 5 45-90
    9 4-5 90-135
    10 4-5 90-135
  • Die zu fordernden Leistungen erfordern immer eine Verstehensleistung und eine Darstellungsleistung. Sie beziehen sich in der Regel auf mehrere Bereiche des Faches. (KLP, S. 48)
  • Die Fachkonferenz Deutsch hat folgende Bewertungsskala uverbindlich beschlossen:
  • 100 – 95 % = sehr gut +
    94 –90 % = sehr gut
    89 – 85 % = sehr gut -
    84 – 80 % = gut +
    79 – 75 % = gut
    74 – 70 % = gut –
    69 – 65 % = befriedigend +
    64 – 60 % = befriedigend
    59 – 55 % = befriedigend –
    54 – 50 % = ausreichend +
    49 – 45 % = ausreichend
    44 – 39 % = ausreichend –
    38 – 33 % = mangelhaft +
    32 – 27 % = mangelhaft
    26 – 20 % = mangelhaft –
    19 – 0 % = ungenügend
  • Im Bildungsgang der Sekundarschule erfolgt die Leistungsbewertung der schriftlichen Arbeiten nach einem festgelegten kompetenzorientierten Bewertungsbogen, der die inhaltliche Leistung zur Darstellungsleistung in das Verhältnis 2/3 zu 1/3 setzt und die drei Niveaustufen (Mindestniveau, Regelniveau und Exzellenzniveau) aufzeigt.
  • In dem Bewertungsbogen werden die Punktewerte fest bestimmt.
  • Schüler*innen die überall auf dem Mindestniveau arbeiten, erhalten nach dem Bewertungsschema die Note „ausreichend“.
  • Durch die Erstellung von Kompetenzrastern mit drei Niveaustufen zu den Klassenarbeiten und Lernplänen wird die Zuordnung zu den Grund- und Erweiterungskursen arbeder Jahrgänge 9 und 10 transparent gemacht.
  • Für die Darstellungsleistung sind in jeder schriftlichen Arbeit die Kriterien Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik und Logik verpflichtend. Die weiteren drei Kriterien sind in Abhängigkeit von den Unterrichtsinhalten zu formulieren. Die inhaltliche Füllung der angegeben Kriterien sind nach den erwarteten Kompetenzen in dem jeweiligen Lernplan zu formulieren und orientieren sich an der Kompetenzmatrix des Lernplans.
  • Bei Schüler*innen, die Deutsch als Zweitsprache lernen, muss die Lernausgangslage, der individuelle Lernfortschritt sowie die Lernausgangslage bei der Leistungsfeststellung angemessen berücksichtigt werden.
  • Klassenarbeiten für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt LernenLernen erstellt der zuständige Sonderpädagoge in Zusammenarbeit mit der Fachlehrkraft. Ggf. kann die Klassenarbeit der Regelschüler*innen mit entsprechenden Hilfestellungen versehen werden oder die reguläre Arbeit mit einem individuellen Bewertungsschema versehen werden.
  • Für Kinder mit einer Lese-Rechtschreibschwäche wird ein angepasstes Bewertungsraster verwendet werden. Der Bereich „Rechtschreibung“ wird in dem Fall aus der Darstellungsleistung herausgenommen.
  • Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung) führen zu einer Absenkung bis zu einer Notenstufe. Ein hohes Maß an sprachlicher Richtigkeit wird ebenfalls berücksichtigt. (KLP, S. 49)
  • Über ihre unmittelbare Funktion als Leistungsbewertung hinaus sollen Klassenarbeiten in der SEK I zunehmend auf Formate vorbereiten, die im schriftlichen Teil der Zentralen Prüfungen gefordert werden.


  • Kriterien für die Bewertung von Klassenarbeiten:
  • Richtigkeit der Ergebnisse
  • inhaltliche Qualität
  • angemessene Form der Darstellung (Beachtung der angemessenen Stilebene, korrekte Orthographie und Grammatik)
  • kommunikativer Bezug (Adressatenbezug, Situationsbezug)
  • äußere Form und Schriftbild.


  • Kriterien für die Bewertung umfangreicherer Schreibprodukte (z.B. Lesetagebücher, Lernplan, Lyrikmappe)
  • sachliche Richtigkeit
  • umfassende Berücksichtigung thematischer Schwerpunkte
  • Darstellungsleistung
  • eigener Ideenreichtum / Originalität
  • Vollständigkeit
  • äußere Form und Schriftbild
  • Einhaltung von Fristen


  • Kriterien für die Bewertung von Klassenarbeiten:
  • Richtigkeit der Ergebnisse
  • inhaltliche Qualität
  • angemessene Form der Darstellung (Beachtung der angemessenen Stilebene, korrekte Orthographie und Grammatik)
  • kommunikativer Bezug (Adressatenbezug, Situationsbezug)
  • äußere Form und Schriftbild.


  • Leistungsbewertung im Bereich „Sonstige Leistungen“
  • Zu den „Sonstigen Leistungen“ zählen: mündliche Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Heft- und Mappenführung, Lernplanarbeit, schriftliche Lernzielkontrollen und zusätzliche Leistungen, z.B. Referate, szenische Darstellungen, ggf. praktische Arbeiten, Medienprodukte.
  • Mündliche Mitarbeit – Mögliche Kriterien:
    Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Formulierungsvorschläge, Diskussionsbeiträge, Präsentation von Ergebnissen, eigene Fragen, die das Verständnis sichern oder den Unterricht weiterbringen, Fähigkeit zu Transferleistungen, Einhalten von Gesprächsregeln, adressatengerechtes und aufgabenbezogenes Sprechen
  • Lernplanarbeit – Mögliche Kriterien:
    Baufgabenorientierte Aktivität während verschiedener Sozialformen, Anstrengungsbereitschaft, Sachorientierung, Qualität der Beiträge, Teamfähigkeit, Fähigkeit zum selbstgesteuerten Lernen
  • Heft- und Mappenführung – Mögliche Kriterien:
    Vollständigkeit, sachliche Richtigkeit, Inhaltsverzeichnis, Papier in der richtigen Reihenfolge, gut lesbares Schriftbild, sinnvolle formale Gestaltung (Datum, Überschriften, Absätze)
  • Schriftliche Lernzielkontrollen – siehe Kriterien für „Schriftliche Leistungen“
    - dienen dazu, den Lernstand einer Gruppe festzustellen und dem Schüler/der Schülerin Hinweise über seinen/ihren Lernstand zu geben
    - sollten in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauern
    - sind spätestens in der vorhergehenden Unterrichtsstunde anzukündigen und werden nur an einem Tag geschrieben, an dem keine Klassenarbeit geschrieben wird
  • Präsentationen – Mögliche Kriterien:
    (Nach KLP unterschiedliche Beurteilung in den Doppeljahrgängen 5/6, 7/8, 9/10)
    Themenbezogene Gliederung und logische Strukturierung, Adressatenbezug, Ansprechende Darstellung im freien Vortrag (Körperhaltung, Blickkontakt, Aussprache), Erläuterung von Fachbegriffen, Differenzierung von sachlicher Darstellung und eigenem Urteil, mediale Gestaltung (Moderationskarten, Tafelanschrieb, Folien…)
  • 1 Vgl. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule
    in Nordrhein-Westfalen. Deutsch, Frechen 1999, S. 11.

    2 Vgl. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule
    in Nordrhein-Westfalen. Deutsch, Frechen 1999, S. 43.